AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LKT GmbH Aachen

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Hauses. Mündliche Erklärungen, die für die LKT GmbH eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 

2. Angebot und Abschluss 

Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgeblich. Alle Angebote der LKT GmbH sind unverbindliche Vorschläge und erfolgen freibleibend. Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

3. Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, dass wir eine schriftliche Lieferzusage verbindlich gekennzeichnet haben. Mit der Ausführung des Auftrags wird erst nach endgültiger Klärung des Auftragsumfangs, nach dem Eintreffen des evtl. benötigten Probenmaterials und dem Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden und von uns nicht zu vertretenden Hindernissen. 

4. Inhalt des Arbeitsprogramms 

Die Art und Reihenfolge der durchgeführten Arbeiten werden dem Auftraggeber in geeigneter Form präsentiert. Falls im Angebot vereinbart, wird hierzu ein entsprechender Abschlussbericht angefertigt. 

5. Preis, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 

Rechnungen sind 30 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Gesonderte Absprachen bedürfen der schriftlichen Form. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankübliche Zinsen und Mahngebühren. Die Gegenstände des Vertrags bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Arbeitsergebnisse können bis zur endgültigen Zahlung zurückgehalten werden. 

6. Behandlung von Arbeitsergebnissen und Berichten 

Die Arbeitsergebnisse eines Auftrags werden vertraulich behandelt. Davon ausgenommen sind technische und ingenieurmäßige Ergebnisse, die vorbehaltlich einer im Einzelfall erforderlichen Abstimmung mit dem Auftraggeber, vom LKT in verallgemeinerter Form zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden dürfen (z.B. Dissertationen). Arbeitsergebnisse und Berichte dürfen vom Auftraggeber nur ungekürzt an Dritte weitergegeben werden. Jede Veröffentlichung, auch von Auszügen, bedarf der Genehmigung der LKT. Sämtliche Berichte sind rein beratender Natur und können nicht zu gutachterlichen Zwecken herangezogen werden. 

7. Beanstandung und Haftung 

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Arbeiten, die in den Räumen des Auftragsgebers notwendig werden, liegen in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Das LKT haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstehen. Ansonsten haftet das LKT nur für vorsätzliche Handlungen seiner Mitarbeiter. Ein Schadenersatz erfolgt nur für nachgewiesene Schäden und ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für im LKT verbliebene geprüfte Probekörper, Bauteile usw. übernimmt das LKT keine Haftung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für den Gegenstand des Liefervertrags. 

8. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.